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Ärzte und Rechtsanwälte sollten zukünftig Cloud Computing-Anwendungen nutzen können. Prof. Dr. Peter Bräutigam, Datenschutzexperte und Partner der internationalen Kanzlei Noerr, forderte dies auf dem „Noerr Outsourcing Day“ in der vergangenen Woche. Das strafrechtlich verbotene Auslagern von Daten z.B. für Ärzte und Anwälte sei nach Ansicht des Münchner Rechtsanwalts nicht mehr zeitgemäß: „Die Cloud ist meist sicherer als die Speicherung von Daten auf lokalen Servern der einzelnen Kundenunternehmen“, so Bräutigam in einer Mitteilung der Sozietät. „In der öffentlichen Diskussion um Datensicherheit beim Cloud Computing werden häufig tatsächlich nicht vorhandene Gefahren heraufbeschworen.“
Für die Datensicherheit sei der Speicherort an sich zwar nicht entscheidend. Allerdings zeige sich in der Praxis, dass gerade die lokalen Server von mittelständischen Unternehmen deutlich unsicherer seien als professionelle Cloud-Dienste.
Vor der Auslagerung der Daten in die Cloud müssten aber bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sein. Diese betreffen u.a. die Transparenz (Insbesondere: Wo werden die Daten gespeichert; wie werden die Daten verarbeitet), die technische Sicherheit sowie eine saubere vertragliche Regelung der Auftragsdatenverarbeitung.
(al) 28.03.2012
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