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Literaturkonferenz will gesetzliche Regelungen für vergriffene Werke

Die Deutsche Literaturkonferenz e.V., eine 1991 gegründete Vereinigung der am literarischen Leben in Deutschland meistbeteiligten Verbände und Institutionen, fordert die Bundesregierung auf so schnell wie möglich eine gesetzliche Regelung für vergriffene und verwaiste Literaturwerke auf den Weg zu bringen. So könnte die Regierung nach Ansicht der Literaturkonferenz zumindest eine Regelung für vergriffene Werke auf nationaler Ebene schaffen, ohne dass abgewartet werden müsse, welchen Ausgang das Richtlinienverfahren auf europäischer Ebene für verwaiste Werke nimmt.

Dazu Kathrin Schmidt, Sprecherin Vereins: "Kommt eine gesetzliche Regelung nicht, führt das zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten bei den Digitalisierungsvorhaben der Bibliotheken." Neben der Digitalisierung von verwaisten Werken sei auch die Zugänglichmachung von vergriffenen Werken in den Bibliotheken ein besonders wichtiges kulturpolitisches Anliegen. "Nachdem mittlerweile in Frankreich eine gesetzliche Regelung für vergriffene Werke bereits am 22. Februar 2012 verabschiedet wurde, sollte auch die Bundesregierung nicht zögern, endlich einen Gesetzgebungsvorschlag für die Nutzung von vergriffenen Werken vorzulegen", so Schmidt weiter.

Der Vorschlag der Literaturkonferenz für vergriffene Werke sieht folgende Eckpunkte vor:

  • Einräumung digitaler Rechte für vergriffene Werke, die vor dem 1. Januar 1966 erschienen sind, durch die Rechteinhaber (Autoren und Verlage) an eine Verwertungsgesellschaft;
  • Lizenzierung der digitalen Bibliotheksnutzungen durch die Verwertungsgesellschaft gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung;
  • Gesetzliche Vermutungsregelung, um auch die Rechtewahrnehmung für sog. "Außenseiter", die ihre Rechte keiner Verwertungsgesellschaft eingeräumt haben, zu gewährleisten;
  • Möglichkeit der Rechteinhaber, einer Nutzung durch die Bibliotheken zu widersprechen.

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(al) 28.03.2012



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