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SPD legt Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit vor

Eine Beschlagnahme bei Medienangehörigen, gegen die der Verdacht einer Beihilfe an einer Tatbeteiligung - beispielsweise der Verletzung des Dienstgeheimnisses - besteht, soll nach Auffassung der SPD-Fraktion unzulässig sein. Laut dem am vergangenen Donnerstag (29.03.2012) eingebrachten „Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit“, soll das immer dann gelten, wenn die Beihilfehandlung sich auf Entgegennahme, Recherche, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses beschränkt. Es bedürfte grundsätzlich der richterlichen Anordnung - unabhängig davon, an welchem Ort die Beschlagnahme erfolgt. Medienangehörige, Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten würden dem absoluten Zeugnisverweigerungsrecht unterstellt.

Gegen Medienangehörige sei, so die SPD-Fraktion, in der Vergangenheit wiederholt wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat ermittelt worden. Anlass für derartige Ermittlungen sei häufig eine Veröffentlichung von Informationen gewesen, die Journalisten unbefugt zugeleitet worden seien. Die Ermittlungen dienten in der Regel jedoch nicht der strafrechtlichen Verfolgung der Journalisten, sondern der Identifizierung ihrer Informanten.

Hätten die Strafbehörden gegen den Journalisten als Zeugen ermitteln, hätte einer Beschlagnahme in den Redaktionsräumen das Verbot der Beschlagnahme laut Strafprozessordnung entgegengestanden. Mittels des Tatvorwurfs der Beihilfe sei somit das Beschlagnahme-Verbot umgangen worden. Das verfassungsrechtlich geschützte Redaktionsgeheimnis und das Vertrauensverhältnis von Journalisten zu Informanten sei auf diese Weise ausgehebelt worden. Damit würden die Medien in der Ausübung einer ihrer wesentlichen Funktionen, der kritischen Recherchearbeit und Berichterstattung, eingeschränkt, kritisiert die SPD-Fraktion.

Quelle: hib – Gesetzentwurf Drucksache 17/9144


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(al) 30.03.2012



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