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LG Berlin: Springer wegen Abo-Rückruf-Aktion verurteilt

Das Landgericht Berlin hat die Axel Springer AG wegen unlauterer Abowerbung verurteilt. Das teilte die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) am vergangenen Mittwoch mit. Demnach verbot das Berliner Gericht dem Medienunternehmen, Kunden, die ihr Zeitschriftenabonnement gekündigt haben, mit der Aufforderung anzuschreiben, sie zurückzurufen, weil noch eine Frage aufgetreten sei, wenn der Kunde tatsächlich auf diesem Wege dazu bewegt werden soll, seine Kündigung zurückzunehmen Die VZHH reagierte damit auf die Beschwerde einer Verbraucherin auf ein Schreiben, das sie nach Kündigung ihres Funkuhr-Abonnements erhalten hatte.

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(al) 30.03.2012



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