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Die Länderkammer hat am vergangenen Freitag (30.03.2012) das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ gebilligt. Es verpflichtet Unternehmer künftig dazu, die Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über den wesentlichen Inhalt eines Vertrages - insbesondere über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung - zu informieren. Ein Vertrag soll nur noch dann zu Stande kommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zu Unterschrift vorgelegt.
Bundesrat Drucksache 116/12 (Beschluss)
(al) 02.04.2012
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