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Bayerns Verbraucher können sich seit dem 2. April an eine Online-Schlichtungsstelle wenden, wenn es bei einer Bestellung im Internet Probleme gibt und sie sich mit dem beteiligten Unternehmen nicht einigen können. Wie die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk mitteilt, steht das internetgestützte Schlichtungsverfahren unter www.online-schlichter.de nun auch für Bayern kostenlos zur Verfügung.
Die Schlichtungsstelle wird vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. betrieben, das inzwischen zwei Juristen mit der Bearbeitung der Streitfälle beschäftigt. Die Einrichtung der Online-Schlichtungsstelle geht auf eine Initiative des Landes Baden-Württemberg zurück. Seit letztem Jahr beteiligt sich auch das Land Hessen an den Kosten der Schlichtungsstelle.
Bei den Streitfällen geht es zumeist darum, dass die bestellte Ware nicht geliefert wurde oder streitig ist, ob der Kunde die Bestellung wirksam widerrufen hat. Auch Ansprüche wegen mangelhafter Ware oder Dienstleistung sind trotz fehlender Beweisverfahren von der Schlichtung nicht ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass beide Parteien mitmachen. Der Spruch der Schlichtungsstelle ist rechtlich nicht bindend. Dennoch folgen die Parteien in den meisten Fällen der rechtlichen Bewertung der Schlichtungsstelle.
(al) 02.04.2012
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