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Das Oberlandesgericht München ist im Rechtsstreit um den Schauspieler und Kabarettisten Ottfried Fischer dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. So wurde der Freispruch für einen ehemaligen Reporter der „Bild“-Zeitung aufgehoben und an eine andere Strafkammer des Landgerichts München zurückverwiesen. Dem Reporter war vorgeworfen worden, er habe den Schauspieler mit einem Sexvideo unter Druck gesetzt, um ein Exklusiv-Interview zu bekommen.
Für das OLG liegt der Hauptmangel des landgerichtlichen Urteils in der Beweiswürdigung. Insbesondere würden die Einlassung des angeklagten Reporters und die Aussage der früheren PR-Agentin Fischers, der wesentlichen Zeugen, so unvollständig wiedergegeben, dass die Urteilsfeststellungen keine tragfähige Grundlage für die Prüfung, ob das Recht auf den festgestellten Sachverhalt richtig angewendet wurde, seien. Hinsichtlich des Vorwurfs der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen setze sich das Berufungsurteil nicht mit allen in Betracht kommenden Alternativen dieses Staftatbestandes auseinander, so das OLG.
Siehe auch: LG München spricht ehemaligen BILD-Reporter im Fall „Ottfried Fischer“ frei
(al) 03.04.2012
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