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Bundesverfassungsgericht hebt Fernsehverbot in Hamburger Gerichtssaal auf

In einem Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht ein Verbot von Fernsehaufnahmen ausgesetzt, das vom Landgericht Hamburg für ein laufendes Strafverfahren verhängt worden war. Die Fernsehjournalistin Gita Ekberg hatte, mit Unterstützung des Deutschen Journalistenverbands (DJV), Beschwerde eingelegt. Das absolute Aufnahmeverbot war von den Hamburger Richtern mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten des Angeklagten begründet worden. Die Karlsruher Richter befanden, nach einer Mitteilung des DJV, ein vollständiges Verbot von Fernsehaufnahmen könne damit nicht gerechtfertig werden.

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(al) 11.04.2012



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