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Ein zweijähriges Berufsverbot für den polnischen Journalisten Przemyslaw Kaperzynski war nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) unverhältnismäßig. Kaperzynski hatte als Chefredakteur einer regionalen Wochenzeitung die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verweigert.
Die strafgerichtliche Verurteilung des Journalisten durch ein polnisches Landgericht verletze dessen Recht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 10 EMRK, urteilte der Straßburger Gerichtshof und sprach Kaperzynski eine Entschädigung von 3.000 Euro zu. Das Berufsverbot sei ein überaus scharfes Urteil und auf Grund seiner möglicherweise abschrecken- den Wirkung für eine freie öffentliche Meinungsdebatte unverhältnismäßig und in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig gewesen.
(al) 16.04.2012
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