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Jugendschutzgesetz: Familienministerin plant Alterskennzeichnung für Online-Spiele

In Zukunft sollen Anbieter ihre Online-Filme und Online-Spiele nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes kennzeichnen lassen können. Diese Regelung ist zentraler Bestandteil einer geplanten Novellierung des Jugendschutzgesetzes, wie Bundesfamilienministerin Kristina Schröder am Montag (16.04.2012) mitteilte.

"Eltern brauchen bessere Rahmenbedingungen zum Schutz ihrer Kinder bei Online-Filmen und Online-Spielen", erklärte die Familienministerin. "Offline und Online brauchen wir ein soweit wie möglich vergleichbares Niveau des Jugendschutzes. Mir ist wichtig, dass Eltern, die im Internet auf Jugendschutzprogramme setzen wollen, optimale Rahmenbedingen zum Schutz ihrer Kinder vorfinden. Das betrifft in besonderem Maße Filme und Spiele im Internet."

Im Jugendschutzgesetz ist bisher lediglich die Möglichkeit der Alterskennzeichnung von Bildträgern mit Filmen und Spielen geregelt. Die Altersfreigaben erteilen die Obersten Landesjugendbehörden. Es ist jedoch nicht eindeutig geregelt, ob sich die inhaltliche Bewertung von kennzeichnungsfähigen Film- oder Spielformaten, die online vertrieben werden, nach dem Regelungsgehalt des Jugendschutzgesetzes oder des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages der Länder richtet. Online-Anbieter müssen entsprechend gekennzeichnete Filme oder Spiele nach der geplanten Novellierung des Jugendschutzgesetzes für ein von der zentralen Aufsichtsstelle für den Jugendmedienschutz anerkanntes Jugendschutzprogramm programmieren, um die Verbreitung an Kinder und Jugendliche nur entsprechend der Altersfreigabe zu ermöglichen.


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(al) 17.04.2012



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