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ZAK beanstandet Werbung bei Sky und ProSieben

Das „Kermit der Frosch“ im November vergangenen Jahres das Abendprogramm bei ProSieben präsentierte, war eine schöne Idee. Doch am so genannten „Disney Day“ des Senders wurde nach Ansicht der ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten) in einer An- und Abmoderation jeweils deutlich und in werblicher Art auf den Kinostart des Films „Die Muppets“ hingewiesen, ohne dass dies als Werbung erkennbar gemacht wurde. Darin läge, so die ZAK, ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht.

Auch die Ausstrahlung von Werbung für den Sportwettenanbieter „bwin“ durch den Pay-TV-Sender Sky wurde als Rechtsverstoß gewertet. Die Kommission untersagte die weitere Ausstrahlung von allen Fernsehwerbeformen für „bwin“ und ordnete den Sofortvollzug dieser Aufsichtsmaßnahme an. Sky hatte in der Sendung „Live Fußball: Bundesliga / Samstags-Konferenz“ am 28. Januar 2012 mehrfach Sponsorhinweise und Splitscreenwerbung für „bwin“ ausgestrahlt und damit gegen das Verbot der Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel verstoßen.


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(al) 25.04.2012



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