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Die Scansoftware für Schulen - der so genannte „Schultrojaner" - wird nicht kommen. Das ist das Ergebnis von Verhandlungen, die eine bayerische Delegation für die deutschen Länder mit den Schulbuchverlagen geführt hat, wie beide Verhandlungspartner in der vergangenen Woche mitteilten. Die 16 Bundesländer, vertreten durch den Freistaat Bayern, und der Verband Bildungsmedien e.V. wollen nun gemeinsam nach einer Lösung für den digitalen Einsatz von Unterrichtswerken und -materialien im Unterricht suchen.
Das Recht der Urheber und Verlage an ihrem geistigen Eigentum sei ein hohes Gut, das an den Schulen respektiert und geschützt werde, so das bayrische Kultusministerium. Nunmehr komme es darauf an, die rechtlichen Rahmenbedingungen auszuloten und zu Lösungen zu kommen, die der Bildungs- und Lebenswirklichkeit im 21. Jahrhundert entsprechen.
Dazu Wilmar Diepgrond (Foto), Vorsitzender des Verbands Bildungsmedien: „Die Verlage bieten bereits eine Vielzahl an digitalen Bildungsmedien an. Lehrkräfte brauchen praxisorientierte Vorgaben, um diese Medien noch stärker im Unterricht nutzen zu können. Daher setzen wir uns in den kommenden Gesprächen für eine alltagstaugliche Lösung ein, die gleichzeitig unsere Rechte wahrt."
In Gesprächen, deren Beginn für den Sommer 2012 geplant ist, wird eine Lösung erarbeitet werden, die rechtliche Vorgaben bei der Nutzung analoger und digitaler Materialien vereinfachen und Rechtekontrollen überflüssig machen soll. Sie soll Rechtssicherheit für Lehrkräfte und Schulen schaffen und gleichzeitig die Rechte von Autoren und Verlagen sichern. Von dem bislang vorgesehenen Einsatz einer Scansoftware zur Überprüfung von Speichersystemen der Schulen und von der Einholung von Schulbestätigungen, dass sich keine digitalisierten Unterrichtswerke auf Schulrechnern befinden, wird im beiderseitigen Einvernehmen abgesehen. Die Länder und der Verband Bildungsmedien e.V. werden die Schulen über die derzeit geltenden urheberrechtlichen Vorschriften mit einer speziellen Broschüre informieren
(al) 11.05.2012
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