Aktuelle Ausgabe
Das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit (PrStG) hat am vergangenen Freitag (11.05.2012) den Bundesrat passiert. Wie das Bundesjustizministerium mitteilt, soll das Gesetz Journalisten in doppelter Hinsicht besser schützen. So werde für Medienangehörige in § 353b StGB die Rechtswidrigkeit der Beihilfe zum Geheimnisverrat ausgeschlossen, wenn sie sich darauf beschränken, geheimes Material entgegenzunehmen, auszuwerten oder zu veröffentlichen.
Auf diese Weise werden solche Handlungen von einem strafrechtlichen Unwerturteil befreit und zugleich der Quellen- und Informantenschutz gestärkt. Ferner werde sichergestellt, dass das strafprozessuale Eingriffsinstrumentarium nicht allein an die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung von Inhalten, die als Geheimnis bewertet werden, geknüpft werden darf.
Außerdem werde durch das Gesetz ein besserer Schutz vor Beschlagnahmen geregelt. Schon heute dürfe Material grundsätzlich nicht beschlagnahmt werden, sofern Medienangehörige es von Informanten erhalten haben, über deren Herkunft sie die Aussage verweigern dürften. Unter engen Voraussetzungen und nach Abwägung mit der Pressfreiheit sei eine Beschlagnahme ausnahmsweise dennoch möglich. Diese Ausnahmen sei nun weiter eingeschränkt worden. Künftig reiche insoweit nicht mehr ein nur einfacher Tatverdacht gegen den Medienangehörigen aus, sondern es bedarf eines „dringenden Tatverdachts“. Indem damit die Schwelle für solche Beschlagnahmen höher gelegt werde, würden die Gewichte zwischen dem Interesse des Staates an der Strafverfolgung einerseits sowie der Pressefreiheit und dem Informantenschutz andererseits zu Gunsten der Freiheit der Presse verschoben.
(al) 14.05.2012
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine