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GEMA geht in Sachen YouTube in die Berufung

Die GEMA hat gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.04.2012 (AZ 310 O 461/10) „fristwahrend“ Berufung am Oberlandesgericht eingelegt. Das Landgericht hatte entschieden, dass das Videoportal YouTube für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann haftet, wenn es in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt. YouTube sei demnach verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um rechtlich geschützte Werke in Zukunft nicht verfügbar zu machen.

Wie die Verwertungsgesellschaft mitteilt, waren beide Seiten nach dem Urteil an den Verhandlungstisch zurückgekehrt, um gemeinsam eine rasche Einigung zu erarbeiten und die Dienstleistung von YouTube wie rechtlich vorgegeben zu lizenzieren. Bis zum Ende der Berufungsfrist konnte jedoch keine Einigung erzielt werden. YouTube sei derzeit nicht bereit, die Ergebnisse der Verhandlungen offen zu legen. Genau dies fordere aber die GEMA, die auch rechtlich zur Veröffentlichung der Ergebnisse verpflichtet sei. Dazu Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: "Das Transparenzgebot ist für uns von entscheidender Bedeutung. Im Sinne der Urheber ist dies eines unserer wichtigsten Verhandlungsziele.“

Inzwischen hat laut heise online auch das Videoportal YouTube Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Siehe auch: Hamburger Landgericht: YouTube haftet für Nutzerinhalte


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(al) 22.05.2012



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