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Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten am Dienstag in einem Statement die Entscheidung der EU-Kommission im Wettbewerbsverfahren gegen Google. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia habe Google eine letzte Schonfrist eingeräumt, um Vorwürfe des Missbrauchs seiner beherrschenden Suchmaschine auszuräumen. Insbesondere der Vorwurf, dass Google in seiner Suche eigene Angebote gegenüber Angeboten Dritter bevorzuge, entspreche Bedenken, die BDZV und VDZ seit Jahren anmelden und 2009 auch den Wettbewerbsbehörden mitgeteilt haben.
"Die Entscheidung der Kommission hat die Auffassung der Verleger bestätigt, dass Google seine Marktmacht für wettbewerbsverzerrende Suchmanipulationen missbraucht“, erklärte VDZ-Präsident Prof. Dr. Hubert Burda. „Damit ist Fair Search auch von den Wettbewerbshütern als wichtiges Element der digitalen Welt anerkannt worden.“
„Im weiteren Verfahren muss die EU-Kommission eine wirksame und nachhaltige Beseitigung aller Bedenken sicherstellen", äußerte dazu BDZV-Präsident Helmut Heinen. „Sollte Google selbst Vorschläge machen, muss die EU-Kommission sie unter Beteiligung der Beschwerdeführer auf Herz und Nieren prüfen und darf nötigenfalls auch nicht davor zurückschrecken, das Missbrauchsverfahren konsequent fortzuführen.“
Lenkt Google ein und schlägt wirksame Abhilfe vor, ist die Kommission bereit, das Verfahren einzustellen. Ansonsten drohen hohe Strafen von bis zu zehn Prozent des Google-Jahresumsatzes.
(al) 23.05.2012
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