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PartG: Alternative Rechtsform für Anwaltskanzleien auf dem Weg

Das Bundeskabinett hat dem Entwurf eines Gesetzes zur „Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung (PartG mdB) zugestimmt. Die PartG soll eine Alternative zur britischen Limited Liability Partner (LLP) bieten, wie das Bundesjustizministerium mitteilt. Diese Rechtsformvariante für die Freien Berufe vereint steuerliche Transparenz mit einer Haftungsbeschränkung, wenn es zu beruflichen Fehlern kommt. Damit passt die neue Gesellschaftsform besonders zu Kanzleien und anderen freiberuflichen Zusammenschlüssen, in denen die Partner hoch spezialisiert in Teams zusammen arbeiten. Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung ist, dass die Vertragspartner eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Haftpflichtversicherung dient dem Schutz des Vertragspartners. Durch die Bezeichnung „mit beschränkter Berufshaftung" ist auf die Haftungsbeschränkung aufmerksam zu machen. Das Gesetz soll Anfang 2013 in Kraft treten.

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(al) 25.05.2012



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