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„Battlefield 3“ muss Verbraucher-informationen und AGBs liefern

Der Spielehersteller Electronic Arts hat jetzt gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Verbraucherschützer hatten das Verfahren im November 2011 in Gang gesetzt, nachdem das Fehlen deutlicher Informationen auf der Verpackung des Spiels „Battlefield 3" bekannt geworden war. Zeitweise tat sich sogar der Verdacht auf, die Spielesoftware würde den gesamten Rechner des Nutzers auf Lizenzen scannen.

Nun hat sich Electronic Arts verpflichtet in Zukunft sicherstellen, dass die Verbraucher bereits vor dem Kauf der Software alle relevanten Informationen erhalten, insbesondere über die erforderliche Internetverbindung und die Installation einer Zusatzsoftware. Außerdem muss der Käufer bei Vertragsabschluss in zumutbarer Weise Kenntnis von den AGB erlangen können.


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(al) 25.05.2012



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