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Die Europäische Kommission hat jetzt das angekündigte Register aller zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln und in der Werbung veröffentlicht. Die genehmigte Positivliste umfasst vorerst 222 zugelassene Werbeaussagen. Diese Liste basiert, so eine Mitteilung der Kommission, auf fundierten wissenschaftlichen Untersuchungen, kann in der gesamten EU verwendet werden und werde auch dazu beitragen, dass bis Ende des Jahres irreführende Behauptungen zurückgezogen werden müssten.
Dazu erklärte John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik: „Die heutige Entscheidung ist die Krönung jahrelanger Arbeit und eine wichtige Etappe in der Regelung von Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln. Die in der gesamten EU gültige Liste gesundheitsbezogener Angaben wird im Internet veröffentlicht; die Verbraucherinnen und Verbraucher werden somit überall in der EU fundierte Kaufentscheidungen treffen können. Nicht wissenschaftlich begründete Angaben müssen nach einer kurzen Übergangsfrist vom Markt genommen werden."
Den Herstellern soll die Liste nun insofern Rechtssicherheit bieten, welche Angaben sie machen dürfen und welche nicht. Zudem werde der Verwaltungsaufwand geringer, da die Durchsetzungsbehörden sich ab jetzt auf eine einzige Liste zulässiger Angaben mit ihren Verwendungsbedingungen berufen können, wenn sie prüfen, ob eine Angabe irreführend ist oder nicht.
EU-Kommissar Dalli fügte hinzu: „Wir sind noch nicht ganz fertig, und die Kommission wird sich jetzt mit der erforderlichen wissenschaftlichen Unterstützung darauf konzentrieren, die Angaben, bei denen die Prüfung noch läuft, abschließend zu bearbeiten."
Endgültig zugelassene Angaben werden in das Unionsregister der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel aufgenommen, wie dies in der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vorgeschrieben ist. Die Lebensmittelhersteller haben sechs Monate Zeit, ihre Verfahren an die neuen Anforderungen anzupassen.
(al) 01.06.2012
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