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Das Landgericht München I hat sich in einem Urteil gegen eine gemeinsame Rechtewahrnehmung von Verlagen und Autoren innerhalb der VG Wort ausgesprochen. Ein Autor hatte die Klage erhoben. Als Mitglied und Bezugsberechtigter der Verwertungsgesellschaft begehrte er die Feststellung, dass die Verteilung der Einnahmen durch die VG Wort unter Beteiligung der Verlage unrechtmäßig erfolge. Das Gericht entschied nun zugunsten des Autors. Der Abzug eines pauschalen Verlegeranteils bei der jährlichen Ausschüttung der auf verlegte Werke des Klägers entfallenden Vergütungsanteile sei zu Unrecht erfolgt.
Die VG Wort hat bereits angekündigt in Berufung gehen zu wollen. Die Urteilsgründe würden zurzeit geprüft und in den Gremien beraten, so eine Mitteilung der Verwertungsgesellschaft. Man werde möglichen Auswirkungen des Urteils auf die bevorstehenden Ausschüttungen im Verwaltungsrat beraten. Das Deutsche Patent- und Markenamt wurde in seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde informiert und um aufsichtsrechtliche Prüfung gebeten. Es handle sich nicht, wie vom Kläger behauptet, um eine Musterklage. Dennoch könne das Verfahren vor dem LG München erhebliche Bedeutung für die Praxis der VG Wort – und anderer Verwertungsgesellschaften – haben, sollte es rechtskräftig werden.
(al) 05.06.2012
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