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Schweizer Sender setzt sich vor dem EGMR durch
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein Interview-Verbot für die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit eingestuft. Der Sender hatte im August 2004 eine Haftanstalt im Kanton Bern um eine Drehgenehmigung für ein Fernseh-Interview mit einer verurteilten Mörderin ersucht. Die Haftanstalt begründete ihre Ablehnung mit der Sicherung von Ruhe und Ordnung sowie der Gleichbehandlung von Inhaftierten. Nach Ansicht des EGMR hätten die Schweizer Behörden ihre Ablehnung nicht ausreichend begründet.
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(al) 25.06.2012
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