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Redesign von Bestandsmarken – Zirngibl Langwieser warnt vor Rechtsverlust

Zur Anpassung an neue Zielgruppen wird älteren Marken häufig ein Facelifting verpasst. Doch Markeninhabern droht beim Schutz eines neuen, moderneren Logos der Verlust älterer, ähnlicher Marken. Nach Ansicht der Wirtschaftsrechtskanzlei Zirngibl Langwieser könnten die beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängigen Verfahren „Proti“ und „Stoffähnchen II“ erhebliche Auswirkungen für Rechteinhaber haben. Jahrzehntealte Marken könnten ihren Schutz verlieren.

Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH Fragen zur rechtserhaltenden Benutzung vorgelegt (AZ: I ZR 84/09 Proti und I ZR 2006/10): Wird durch die alleinige Nutzung der neuen eingetragenen, abgewandelten Marke gleichzeitig auch die alten, in dieser Form nicht mehr verwendete Marke, rechtserhaltend benutzt oder droht ein Rechtsverlust der älteren Marke infolge der Nichtbenutzung?

Bis zur Entscheidung des EuGH empfiehlt die Kanzlei, vorsichtshalber die eingetragenen Altmarken ebenfalls zu nutzen, um in den Fällen des Redesign von Bestandsmarken keinen Rechtsverlust zu riskieren oder auf ein Redesign vorerst zu verzichten. „Man kann die alte Marke etwa im Rahmen des Internet-Auftritts geeignet aufscheinen lassen“, erläuter Dr. Martin Gebhardt, Partner der Kanzlei Zirngibl Langwieser. Auf jeden Fall müsse bei jedem Redesign geprüft werden, wie es sich auf Bestandsmarken auswirkt.


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(al) 27.06.2012



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