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ZAK verbietet Glücksspielwerbung bei SAT.1

SAT.1 hat eine Beanstandung der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) für die Ausstrahlung von Werbespots der Sportwettenanbieter „Tipico“ und „bwin“ erhalten. Die weitere Ausstrahlung von allen Werbeformen für diese Anbieter wurde von der ZAK untersagt und der Sofortvollzug dieser Untersagung angeordnet.

Der Sender hatte am 15. und 22. Februar sowie am 7. und am 14. März 2012 mehrfach im Zusammenhang mit der Übertragung von Spielen der UEFA Champions League Werbung für „Tipico“ und für „bwin“ ausgestrahlt. „Tipico“ wurde außerdem als Gewinnspielpartner präsentiert.

Wie die Kommission mitteilt, verbietet das geltende Recht Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel. Auch der neue Glücksspielstaatsvertrag formuliere ein generelles Verbot von Fernsehwerbung, werde aber in engen Grenzen Ausnahmen erlauben. Er soll am 1. Juli 2012 unter der Voraussetzung in Kraft treten, dass ihn bis dahin mindestens 13 Bundesländer ratifiziert haben. Bis zum In-Kraft-Treten des neuen Glücksspielstaatsvertrags gelte der alte als Landesrecht in allen Ländern mit Ausnahme Schleswig-Holsteins fort.


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(al) 28.06.2012



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