Aktuelle Ausgabe
Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich und Luxemburg eingeleitet, da diese Länder für digitale Bücher ermäßigte Mehrwertsteuersätze anwenden, die unter Umständen nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind. Nach den Rechtsvorschriften der EU können die Mitgliedstaaten ermäßigte Mehrwertsteuersätze für eine begrenzte Anzahl von Gegenständen und Dienstleistungen anwenden, die in der Mehrwertsteuerrichtlinie aufgelistet sind. Das Herunterladen digitaler Bücher gilt als eine auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistung, die in dieser Liste nicht aufgeführt ist und daher auch nicht zum ermäßigten Satz besteuert werden kann.
Die Kommission will bis Ende 2013 Vorschläge für eine Anpassung der Mehrwertsteuersätze für gedrukcte und digitale Bücher vorlegen. Frankreich und Luxemburg haben dennoch entschieden, ab 1. Januar 2012 für E-Books ermäßigte Mehrwertsteuersätze anzuwenden, und verstoßen damit gegen das EU-Recht. Diese ermäßigten Mehrwertsteuersätze betragen 7 % in Frankreich und 3 % in Luxemburg.
Diese Situation schaffe, so die Kommission, spürbare Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Wirtschaftsbeteiligten in den anderen 25 Mitgliedstaaten der EU, da E-Books ganz einfach in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers erworben werden können und nach den derzeit geltenden Rechtsvorschriften die Mehrwertsteuersätze des Mitgliedstaats des Dienstleistungserbringers und nicht des Kunden angewandt werden.
Die Kommission sei der Ansicht, dass diese Bestimmungen gegen das EU-Recht verstoßen, und hat entschieden, beiden Mitgliedstaaten ein Aufforderungsschreiben zu übermitteln. Dieser erste Schritt soll beiden Ländern Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Frankreich und Luxemburg werden aufgefordert, sich innerhalb eines Monats zu äußern. Falls die vorgebrachten Argumente als nicht ausreichend erachtet werden, kann die Kommission den Verstoß formal feststellen und beide Länder in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens, auffordern, ihre Rechtsvorschriften zu ändern.
(al) 05.07.2012
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