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EU-Kommissar Michel Barnier, zuständig für den Binnenmarkt, hat am vergangenen Mittwoch den lang erwarteten Vorschlag für eine EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten vorgelegt. Verwertungsgesellschaften sollen durch die neuen Organisations- und Transparenz-Vorschriften effizienter arbeiten. Eine einfachere Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Musikwerke soll Verbrauchern den Zugang und gewerblichen Nutzern den Erwerb von Lizenzen erleichtern.
Die GEMA begrüßt in einer Mitteilung die Initiative der Kommission als wichtigen Schritt zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Verwertungsgesellschaften im europäischen Binnenmarkt.
„Wir freuen uns, dass die Kommission die Initiative für einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die kollektive Rechtewahrnehmung in Europa ergriffen hat. Die GEMA wird das weitere Gesetzgebungsverfahren mit ihrem Sachverstand konstruktiv begleiten“, so der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker (Foto). Dabei seien aus Sicht der GEMA die Harmonisierung der unterschiedlichen Wahrnehmungsregeln sowie die Rechtssicherheit der Verwertungsgesellschaften für ihre Zusammenarbeit in Europa Kernforderungen für die Ausgestaltung der neuen EU-Richtlinie.
(al) 12.07.2012
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