Aktuelle Ausgabe
Nachdem das Bundeskartellamt Ende März den Zusammenschluss der Buchgroßhändler Libri und Könemann genehmigt hatte, liegt nun der entsprechende Fallbericht zur Freigabe vor. Das geplante, mehrheitlich von Libri getragene Jointventure führe „nicht zur Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung“ berichtet das Kartellamt. Die Entscheidung der Wettbewerbshüter beruht auf den zu erwartenden Veränderungen beim Libri-Konkurrenten KNV, Stuttgart.
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(al) 12.07.2012
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