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Landgericht Köln empfiehlt eine gütliche Einigung bei Tagesschau-App

Am gestrigen Donnerstag (19.07.) hat das Landgericht Köln erneut eine gütliche Einigung im Rechtsstreit um die Tagesschau-App angemahnt.

Bekanntlich streiten sich acht Zeitungsverlage schon lange mit der ARD über die Tagesschau-App, die aus Sicht der Printhäuser als gebührenfinanziertes "presseähnliches" Produkt die eigenen Online-Aktivitäten beeinträchtigt. Zu den acht Klägern zählen die WAZ-Mediengruppe, Axel Springer, FAZ, Süddeutsche Zeitung, M. DuMont Schauberg, Rheinische Post, Das Medienhaus Lensing (Ruhr Nachrichten) und die Medienholding Nord (Flensburger Tageblatt).

Die Zeitungsverleger und die ARD haben nun bis zum 30. August Zeit, sich doch noch "gütlich zu einigen". Sonst soll am 27. September ein Urteil fallen. Bisher haben es die streitenden Parteien nicht geschafft, sich außergerichtlich zu einigen. Die Streitigkeiten dauern schon seit 2011 an.

Die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel sagte dazu: "Für uns steht im Vordergrund, dass wir eine medienpolitische Klärung wollen, einen Interessensausgleich, damit beide Seiten im Internet ihren Platz finden und ihr spezifisches Publikum erreichen."

Auch die Verleger signalisierten Gesprächsbereitschaft. Eine Verständigung müsse jedoch "sachlich gerechtfertigt" sein, mahnt BDZV-Präsident Helmut Heinen.

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(bs) 20.07.2012



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