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Die Kommission für Jugendmedienschutz rügt 'Die Super-Nanny'

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im zweiten Quartal 2012 insgesamt 16 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. Sechs davon kommen aus dem Rundfunk-, zehn aus dem Telemedienbereich.

In einem Fall stellte die KJM auch ein Verstoß gegen die Menschenwürde fest: In der inzwischen eingestellten Doku-Soap 'Die Super-Nanny', die im September vergangenen Jahres um 20.15 Uhr auf RTL lief, standen laut KJM Gewalt- und Leidensszenen im Mittelpunkt der Sendung. Die Szenen zeigten den "brutalen Umgang" einer allein erziehenden Mutter mit ihren drei kleinen Kindern.

Die KJM teilte dazu mit: "Eine so reißerische Darstellung zielt primär auf den Voyeurismus der Zuschauer. Die Kinder werden in für sie leidvollen Situationen für kommerzielle Zwecke instrumentalisiert, zu Objekten der Zurschaustellung herabgewürdigt und in ihrem sozialen Achtungsanspruch verletzt. Damit liegt ein Menschenwürdeverstoß vor."

RTL weist den Vorwurf zurück: "Nach wie vor teilen wir den Vorwurf der Verletzung der Menschenwürde durch Ausstrahlung der benannten Szenen in der beanstandeten Folge der 'Super Nanny' nicht", heißt es. Laut 'welt.de' prüfe der Sender, ob er gegen die Beanstandung Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben werde.

Neben dem Verstoß in der 'Super Nanny'-Folge stellte die KJM mögliche Entwicklungsbeeinträchtigungen für unter 16-Jährige bei einer Folge der Pro-Sieben-Serie 'V – Die Besucher' fest. Grund sei die "Drastik der Darstellung und die realitätsnahe Inszenierung".

Auch einen Beitrag der Sendung 'Newstime' (Pro Sieben, 18 Uhr), wertete die KJM entwicklungsbeeinträchtigend für unter 12-Jährige. Abgemahnt wurden ebenfalls der Spielfilm 'Jim Carroll – In den Straßen von New York' (RTL 2) sowie eine Episode der Sendung 'Die strengsten Eltern der Welt' (Kabel 1).


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(bs) 24.07.2012



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