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Filmförderungsgesetz: Kinos stellen Forderungen zur Digitalisierung
Die Arbeitsgemeinschaft Kino – Gilde deutscher Filmkunsttheater e.V. bewertet den Referentenentwurf des neuen Filmförderungsgesetzes FFG grundsätzlich positiv. Dennoch sei es, so eine Stellungnahme der Kinobetreiber, wichtig, immer wieder auf eine stärkere Ausgewogenheit zwischen Produktions- und Abspielförderung hinzuweisen.
Ein Paradigmenwechsel in der Filmförderung hin zu mehr „Qualität statt Masse“ bleibe nach wie vor ein wichtiges Anliegen der AG Kino - Gilde e.V. Darüber hinaus stellt der Verband der Verband der Filmkunst- und Programmkinos im Bereich der Digitalisierung drei wichtige Forderungen:
- Die Beteiligung aller Verleiher an den Kosten für das digitale Abspiel sollte im FFG über eine Abgabe auf digitale Filmkopien gesetzlich geregelt werden. Es ist nicht mit einem fairen Wettbewerb zu vereinbaren, dass sich einzelne Gruppen von Verleihern den VPF-Zahlungen (Virtual Print Fee = virtuelle Filmgebühr) entziehen können oder einzelne Kinos von VPF-Zahlungen ausgeschlossen werden.
- Im FFG sollte die technikneutrale Belieferung öffentlich geförderter Filme (Produktion und Verleih) auch an Leinwände mit DCP-fähigen Projektoren, die nicht dem DCI-Standard entsprechen, verpflichtend geregelt werden. Dies würde die Umrüstungskosten begrenzen und das Abspiel deutscher und europäischer Filme in den Kinos stärken.
- Die Förderung der Kinodigitalisierung sollte über die erstmalige Umrüstung hinaus innerhalb und außerhalb des Rahmens des Filmförderungsgesetzes verstetigt werden.
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(al) 08.08.2012
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