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Medaillen-Zielvereinbarung: DJV kritisiert Bundesinnenministerium

Das Bundesinnenministerium muss den gerichtlich festgesetzten Informationsanspruch eines Journalisten zu erfüllen, fordert der Deutsche Journalisten-Verband (DJV). Eine Einstweilige Verfügung, die das Verwaltungsgericht Berlin bereits in der vergangenen Woche gegen das Ministerium erlassen hatte, dürfe nach Ansicht des DJV nicht mit Ignoranz beantwortet werden.

Die Journalisten Daniel Drepper und Niklas Schenck hatten das Bundesministerium des Innern (BMI) aufgefordert Auskunft über die Zielvereinbarungen, die es mit verschiedenen Sportverbänden des Deutschen Olympischen Sportbundes getroffen hat, zu erteilen. Dabei ging es darum, wie viele Medaillen der jeweilige Verband erzielen und welchen Platz Deutschland in der Nationenwertung erreichen solle. Das BMI lehnte die Auskunft mit der Begründung ab, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Verbände würden hierdurch verletzt werden.

Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin gab daraufhin am 31. Juli 2012 einem Eilbegehren der Journalisten statt. Nach dem Berliner Pressegesetz seien alle Behörden verpflichtet, der Presse zur Erfüllung ihrer Aufgabe Auskünfte zu erteilen. Das BMI könne sich nicht auf ein Auskunftsverweigerungsrecht berufen. Die privaten Interessen der Verbände seien bei einer Abwägung mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht schutzwürdig, so das Gericht.

Die Zielvereinbarungen bildeten eine Grundlage für die staatliche Förderung des deutschen olympischen Spitzensports. Daher bestehe ein breites öffentliches Interesse an Informationen darüber, wie viele Gold- und sonstige Medaillen sowie welche Platzierungen die einzelnen Verbände bei den Olympischen Spielen jeweils anstrebten. Die Informationen seien für eine Bewertung der Effektivität der staatlichen Förderung des deutschen olympischen Spitzensports und damit der Verwendung der für diesen Zweck eingesetzten öffentlichen Mittel relevant. Durch die Erteilung der begehrten Auskunft seien etwaige Geschäftsgeheimnisse der Verbände demgegenüber allenfalls geringfügig betroffen, und es sei nicht nachvollziehbar, weshalb hierdurch Wettbewerbsnachteile entstehen könnten. Da das Informationsinteresse der Öffentlichkeit maßgeblich von der Aktualität der Berichterstattung abhänge, sei die Presse zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine zeitnahe Informationsbeschaffung angewiesen; daher müsse der Anspruch sofort erfüllt werden.

Dieser gerichtlichen Aufforderung kam das Ministerium noch nicht nach, erklärt der Journlisten-Verband. „Das Bundesinnenministerium steht nicht über Gesetz und Recht“, so DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Nach der richterlichen Entscheidung darf es die Berichterstattung nicht weiter behindern – auch nicht durch den Versuch des Aussitzens.“

Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich betonte am Montag (06.08.2012) in einem Interview im Tagesspiegel, er werde einen Einspruch prüfen. Zudem sehe er auch das öffentliche Interesse nicht. Die Leute würden ja selbst sehen, welcher Verband wie viele Medaillen gewinnt.


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(al) 08.08.2012



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