Samstag, 15. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


LG München: ProSiebenSat.1 verzeichnet Erfolg gegen Save.TV

Das Landgericht München I hat am 9.08.2012 einer Klage der ProSiebenSat.1 Media AG gegen den Online-Dienstleister Save.TV Limited stattgegeben. Das gab die Sendergesellschaft am Montag bekannt. Save.TV bietet als „Online-Videorecorder“ einen TV-Aufzeichnungsservice und die Entfernung von TV-Werbung. Die ProSiebenSat.1 Media AG hatte gegen Save.TV auf Unterlassung der Nutzung ihrer Programme geklagt.

Im Ergebnis urteilte das Gericht, dass Save.TV Limited die Vervielfältigung sowie die öffentliche Zugänglichmachung der Sendesignale im Rahmen ihres Angebotes unterlassen muss. Eine Nutzung der Sendesignale für das Angebot der Save.TV Limited verletzt nach der Entscheidung des Münchner Landgerichts die Rechte der Sendeunternehmen und darf ohne eine entsprechende Lizenz nicht vorgenommen werden.

Nach der Entscheidung des Landgerichts München I könne sich die Save.TV Limited nicht darauf berufen, dass die angefertigten Vervielfältigungen als Privatkopien zulässig sind, so die Sender. Diese Wertung müsse auch für die Nutzer gelten.

In seinem Blog weist der Online-Videorekorder Save.TV allerdings darauf hin, dass das Urteil des Landesgerichts München I noch nicht rechtskräftig ist und eine schriftliche Urteilsbegründung derzeit nicht vorliege. Sobald Save.TV die Entscheidungsgründe des Gerichts vorliegen, werde man die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels prüfen und Berufung einlegen.

Das OLG Dresden habe in einem zwei Jahre andauernden Rechtsstreit mit einem anderen TV-Sender entschieden, dass eine Verletzung der Vervielfältigungsrechte nicht vorliegt. Über die strittige Frage der Weitersenderechte würde der Bundesgerichtshof in einem Verfahren, welches er zur Revision angenommen hat, vermutlich in Kürze abschließend entscheiden.


zurück

(al) 14.08.2012



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine