Aktuelle Ausgabe
Die Verwertungsgesellschaft WORT wird noch im August die Ausschüttungen 2012 an Autoren und Verlage durchführen. Wie der Vorstand der VG WORT am Mittwoch (14.08.2012) mitteilte, habe man diese Entscheidung nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände und nach externer Beratung getroffen. Die Hauptausschüttung hatte sich durch ein Urteil des Landgerichts München I vom 24.05.2012 (AZ: 7 O 28640/11) verzögert, dessen Auswirkungen die Verwertungsgesellschaft überprüfen musste.
Ein Autor hatte sich in diesem Fall mit einer Klage auf Feststellung vor dem LG München durchsetzen können. Der Abzug eines pauschalen Verlegeranteils auf die Vergütungsanteile des Klägers sei zu Unrecht erfolgt, urteilte das Gericht. Die VG WORT legte Berufung ein.
Die diesjährige Hauptausschüttung erfolgt dementsprechend unter Hinweis auf mögliche Rückforderungen, falls die Entscheidung des Landgerichts bestätigt werden sollte.
Siehe auch: Beteiligung von Verlagen an Auszahlungen der VG Wort unzulässig?
(al) 15.08.2012
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