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Verbraucherzentrale mahnt App-Store-Betreiber ab

Ein AGB-Check des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat erhebliche Mängel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von App-Angeboten zu Tage gefördert. So sind nach Auffassung der Verbraucherschützer große Teile der Nutzungsbestimmungen der Betreiber von App-Vertriebsportalen rechtswidrig. Oft fehle im Webauftritt der Anbieter ein Impressum, die Vertragsbedingungen seien zu lang und viele Klauseln benachteiligten die Verbraucher. Der Verband habe darum zehn Abmahnungen versandt.

Immer mehr Menschen nutzen Smartphones. 962 Millionen Apps haben Verbraucher in Deutschland laut einer Studie des Branchenverbands Bitkom im Jahr 2011 installiert. Wie die App-Store-Betreiber mit dem Verbraucherschutz umgehen, habe der vzbv geprüft und die Vertragsbedingungen von fünf Unternehmen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Der Verbraucherschutz komme zu kurz. „Unternehmen wie google und iTunes agieren weltweit, doch ignorieren sie leider allzu oft deutsche Verbraucherschutzvorschriften“, sagt Helke Heidemann-Peuser, Referatsleiterin Kollektiver Rechtsschutz beim vzbv.


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(al) 21.08.2012



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