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Nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf dürfen ohne Lizenz hergestellte Kaffekapseln für Nespresso-Maschinen weiterhin uneingeschränkt in Deutschland verkauft werden. Damit wies das Gericht eine Patentschutzklage der Schweizer Nestec S.A. ab. Nestec ist eine Tochterfirma des Nestlé-Konzerns und Inhaberin des in Nespresso-Maschinen genutzten Patents für die Extraktion von Kaffeekapseln. Das Unternehmen produziert zusammen mit Lizenznehmern die dazugehörigen Original Nespresso-Kapseln. Die Antragsgegnerinnen in diesem Verfahren, die ebenfalls in der Schweiz ansässige ECC Ethical Coffee Company und sowie die Firma Betron, verkaufen die Kapseln mit dem Zusatz „geeignet für Nespresso-Maschinen“ bis zu einem Drittel günstiger.
Nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf dürfe der Käufer einer Nespresso-Maschine erwarten, dass er diese nicht lediglich mit den mitgelieferten Original-Kapseln benutzen könne. Da der Käufer durch den Erwerb der patentgeschützten Nespresso-Maschine berechtigt werde, diese bestimmungsgemäß zu gebrauchen, liege keine Patentverletzung vor, wenn der Käufer Kapseln von anderen Herstellern nutze. Die Kaffeekapsel sei zwar für die Inbetriebnahme der patentgeschützten Maschine unerlässlich, jedoch nicht deren funktionales „Herzstück“. Ebenso wenig verkörpere sie eine besondere Eigenschaft der Erfindung.
Nestec kann gegen die Urteile Berufung zum Oberlandesgericht einlegen. Zudem steht in dieser Sache das Hauptverfahren noch aus.
(al) 22.08.2012
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