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Der Berliner Senat startet – gemeinsam mit Hamburg – eine Bundesratsinitiative zur Schaffung von mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber. Nach dem Beschluss vom Dienstag (04.09.2012), soll die Bundesregierung durch eine Entschließung des Bundesrates aufgefordert werden zu prüfen, wie das Haftungsrisiko für Betreiber drahtloser lokaler Netzwerke (WLAN - Wireless Local Area Network) beschränkt werden kann.
Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit erklärte dazu in einer Pressemitteilung: „Wir wollen mit der Initiative zu einer möglichst umfassenden Verfügbarkeit des Internets beitragen. Ein höheres Maß an Rechtssicherheit ist auch wichtig zur Unterstützung des Ausbaus der digitalen Infrastruktur Berlins. Verlässliche Rahmenbedingungen sind eine Voraussetzung dafür, dass sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Nachbarschafts- und Freifunkinitiativen, Hotels, Wirte oder andere Anbieter offene WLAN-Internetzugänge bereitstellen können.“
Drahtlose lokale Netzwerke hätten sich als Teil der Telekommunikationsinfrastruktur etabliert. So gäbe es WLAN-Angebote gewerblicher Access Provider, deren Kerngeschäft darin besteht, Nutzern öffentlichen Zugang zum Internet zu bieten. Für sie ist die Haftung im Telemediengesetz (TMG) geregelt. Daneben betreiben auch z.B. Hotels oder Gaststätten als zusätzlichen Service für ihre Kunden WLANs. Für sie lasse sich aus der bisherigen Rechtsprechung nicht sicher ableiten, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen sie bei Missbrauch durch Gäste rechtlich in Anspruch genommen werden können.
Bei der Verbreitung von Inhalten im Netz sei es zunehmende Praxis, Betreiber oder Nutzer von WLAN-Anschlüssen abzumahnen, wobei die Streitwerte unangemessen hoch und für Bürgerinnen und Bürger oder z.B. Cafés existenzgefährdend sind. Dies verhindere derzeit, dass in stärkerem Maße WLANs frei zur Verfügung gestellt werden. Es würden bisher auch klare gesetzliche Vorkehrungen gegen missbräuchliche Nutzung fehlen, die unter Einbeziehung von Zumutbarkeitskriterien von WLAN-Betreibern erfüllt werden müssen, um ein Haftungs- oder Abmahnungsrisiko auszuschließen.
(al) 06.09.2012
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