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Neues Verbraucherinformationsgesetz in Kraft - Noerr-Experte hält Unternehmen für unzureichend vorbereitet

Zum 1. September 2012 ist die neue Fassung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) in Kraft getreten. Nun wird es für jeden Bürger, vor allem aber auch für Verbraucherschutzorganisationen, Wettbewerber und Medien leichter, von staatlichen Behörden Auskünfte darüber zu verlangen, ob Unternehmen von den gesetzlichen Anforderungen zur Produktsicherheit abweichen.

Nach Ansicht von Dr. Arun Kapoor (Foto), Produkthaftungsexperte von der Kanzlei Noerr LLP könnten für die Industrie harte Zeiten anbrechen: Denn der Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände hinaus jetzt erstmals praktisch alle Konsumgüter. Damit erweitere sich der Kreis der betroffenen Unternehmen enorm: Die gesamte B2C-Industrie müsse damit rechnen, dass institutionelle Antragsteller von den zuständigen Behörden freizügig und umfassend Auskünfte über Verstöße gegen Produktsicherheitsrecht, vermeintliche Produktrisiken, behördliche Beanstandungen oder verhängte Bußgelder erhalten. Imageschäden durch vorschnelle mediale Berichterstattung und die ungewollte Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen würden häufig die Folge sein.

„Viele Unternehmen sind derzeit nur unzureichend auf den Umgang mit entsprechenden Auskunftsverlangen sensibilisiert und unterschätzen die Folgen der Gesetzesänderung für ihre Geschäftstätigkeit", so Dr. Kapoor. Er rät den Unternehmen, den drastisch erweiterten Jedermanns-Auskunftsrechten mit einer strategischen Kommunikationspolitik zu begegnen, um die Deutungshoheit über die erteilten Auskünfte in der medialen Öffentlichkeit nicht zu verlieren.

In den Anwendungsbereich des VIG fallen neben Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen ab sofort auch alle sonstigen Produkte, die für Verbraucher bestimmt oder von Verbrauchern vorhersehbar benutzt werden könnten. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr würden, so Kapoor, die Informationsansprüche des neuen VIG auch deshalb bergen, weil das novellierte Gesetz den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen drastisch einschränkt.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner machte dies in einer Pressemitteilung zum Inkraftreten des Gesetzes deutlich: "Das neue VIG schafft die Voraussetzungen für eine noch offenere Informationskultur der Behörden. Generell gilt künftig: Wenn das öffentliche Interesse an einer Herausgabe der Information überwiegt, ist eine Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nicht mehr möglich."

Kapoor rät den betroffenen Wirtschaftsakteuren, Anfragen institutioneller Antragsteller im Einzelfall aus strategischen Gründen proaktiv und freiwillig zu beantworten. Regelmäßig müssen die Behörden das betroffene Unternehmen anhören, bevor sie die angefragten Informationen an den Antragsteller übermitteln.


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(al) 07.09.2012



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