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Keine Notrufaufzeichnungen für BILD-Journalist

Das Verwaltungsgericht Köln hat in der vergangenen Woche den Eilantrag eines Journalisten der Bild-Zeitung abgelehnt. Der Journalist hatte vom Polizeipräsidium Köln verlangt, die Tonbandaufzeichnungen von zwei Notrufen herauszugeben, mit denen sich das Opfer einer Gewalttat kurz vor seinem Tod an die Polizei gewandt hatte.

Das Polizeipräsidium lehnte die Veröffentlichung einer Tonbandkopie oder einer Abschrift mit Blick auf das laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den mutmaßlichen Täter und den Schutz der Privatsphäre des 17jährigen Opfers ab.

Das Gericht bestätigte nun, dass die Aufzeichnung der Notrufe vorläufig nicht herausgegeben werden müsse. Dies könne das strafrechtliche Ermittlungsverfahren beeinträchtigen. Ferner sei auf die schutzwürdigen Interessen des Verstorbenen und seiner Angehörigen Rücksicht zu nehmen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.


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(al) 18.09.2012



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