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Der Oberpfälzer Getränkehersteller „Neumarkter Lammsbräu" konnte sich jetzt vor dem für das Wettbewerbsrecht zuständigen I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs endgültig durchsetzen. Die Verwendung der Bezeichnung „Biomineralwasser" ist nicht irreführend. Der Getränkehersteller bewirbt sein natürliches Mineralwasser als „Biomineralwasser".
Nach Ansicht der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eine irreführende Bezeichnung, da der Verbraucher mit „Biomineralwassser" Qualitätsmerkmale verbinde, die für ein natürliches Mineralwasser bereits gesetzlich vorgeschrieben und daher selbstverständlich seien. Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab der Klage der Wettbewerbszentrale statt. Das Oberlandesgericht Nürnberg wies die Klage dagegen ab.
Nun hat auch der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil bestätigt: Der Verkehr erwarte von einem als „Biomineralwasser" bezeichneten Mineralwasser, dass es nicht nur unbehandelt und frei von Zusatzstoffen ist, sondern im Hinblick auf Rückstände und Schadstoffe deutlich unterhalb der für natürliche Mineralwässer vorgesehenen Höchstwerte liegt. Mineralwässer, die die gesetzlichen Grenzwerte deutlich unterschreiten, unterscheiden sich von den Mineralwässern, bei denen der Gehalt an Rückständen und Schadstoffen nahe an diesen Werten liegt. Ob das von der beklagten Neumarkter Lammsbräu vertriebene Mineralwasser diese hohen Reinheitserwartungen erfüllt, stand nicht im Streit.
Der Verkehr erwarte, so die Karlsruher Richter, auch nicht, dass die Verwendung von „Bio" bei Mineralwässern gesetzlichen Vorgaben unterliegt oder staatlich überwacht wird. Der Umstand, dass der Gesetzgeber bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen eine gesetzliche Regelung für die Verwendung von „Bio" getroffen hat, führe nicht dazu, dass diese Bezeichnung beim Fehlen einer gesetzlichen Regelung nicht verwendet werden dürfe. Das in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung bestimmte Gebot, für das von der Beklagten vertriebene Wasser die Verkehrsbezeichnung „natürliches Mineralwasser" anzugeben, stünde der zusätzlichen Bezeichnung als „Biomineralwasser" nicht entgegen.
(al) 21.09.2012
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