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Landgericht Köln bestätigt: Tagesschau-App von 2011 ist unzulässig

Das Kölner Landgericht hat mit einem aktuellen Urteil die Auffassung von acht klagenden Zeitungsverlagen im Kern bestätigt, wonach die Tagesschau-App presseähnlich und, weil nicht sendungsbezogen, nach dem Rundfunkstaatsvertrag unzulässig ist. Das teilte der BDZV (Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.) am Donnerstag (27.09.2012) mit.

„Wir freuen uns, dass das Kölner Landgericht die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgefordert hat, sich zukünftig an den Rundfunkstaatsvertrag zu halten“, sagte Helmut Heinen (Foto), Präsident des BDZV. Zwar dürfe die ARD selbstverständlich eine Tagesschau-App anbieten, „eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet darf es aber nicht geben“.

Unabhängig davon seien die Verleger auch in Zukunft bereit, gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten und der Politik eine Lösung der Probleme zu finden.


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(al) 27.09.2012



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