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Wenn es um Facebook & Co geht, stehen häufig die Datenschutzbedenken von Politik und Verbrauchern im Fokus des Interesses. Ein nicht minderes Problem ist aber auch das deutsche Urheberrecht, das Online-Nutzer unfreiwillig zu Rechtsverletzern macht.
Das deutsche Urheberrecht ist noch nicht im Internetzeitalter angekommen und bedarf daher einer dringenden Überarbeitung, das bekräftigte Rechtsanwalt Christian Solmecke (Foto) von der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke, Köln, auf der Social Media Conference in Hamburg. Jeder Social Media-Nutzer begeht einmal pro Stunde eine Urheberrechtsverletzung, so seine These. Und das kann teuer werden. Die Veröffentlichung von Partyfotos etwa, auf denen die Gäste deutlich zu erkennen sind, kann mal eben 5.000 Euro kosten – 3.000 Euro kassiert der Anwalt, 2.000 der Kläger. Bei der Veröffentlichung von fremden Gedichten und Witzen im Social Web muss man bei einer Anzeige mit 2.000 Euro rechnen (1.000 für den Anwalt, 1.000 Euro für den Autor).
Links auf Facebook nicht erlaubt
Problematisch ist auch die Linksetzung auf Facebook. Denn das Social Network ordnet den Links automatisch Bilder zu, die dann auf der Seite des Users erscheinen. Dies kann wiederum zu einer Schadensersatzforderung des Fotografen aufgrund von Urheberrechtsverletzung in Höhe von 1.000 Euro führen. Hinzu kommen Anwaltskosten in Höhe von rund 2.000 Euro. Auch der Facebook-Nutzer, der im Herbst 2011 die anderen Mitglieder dazu aufrief, das eigene Profilbild durch eine Comicfigur zu ersetzen, missachtete die Urheberrechte von Disney & Co. Disney nutzte die Gelegenheit in diesem Fall dahin gehend für sich, dass die User die Bilder weiterhin verwenden durften, wenn sie bei dem Unternehmen den 'Gefällt mir'-Button drückten.
Das Social Network, auf dem am häufigsten Bildrechte verletzt werden, ist wohl Pinterest. Auf dem Portal sind etwa 80 Prozent der vorhandenen Bilder geteilt, schätzt Solmecke. Und genau darin liegt das Problem, denn sobald ein Nutzer ein Bild teilt und es auf dessen Profil erscheint, gilt er pro forma als Urheber und verletzt damit die Rechte des Künstlers bzw. Fotografen. Was viele Unternehmen auch nicht wissen: Die kommerzielle Nutzung von Pinterest ist nicht erlaubt. Und: Die Plattform ändert ihre AGB's am laufenden Band.
Fehlendes Impressum kann 5.000 Euro kosten
Der eigene Facebook-Auftritt ist für viele Firmen nicht mehr wegzudenken. Doch auch dort gilt die Impressumspflicht. Das Impressum muss mit zwei Klicks und leicht erreichbar sein – auf der mobilen Facebook-Seite ebenso. Fehlen die entsprechenden Unternehmensangaben oder sind sie zu sehr versteckt, droht eine Abmahngebühr von 265 Euro sowie die Forderung einer Unterlassungserklärung (diese gilt 30 Jahre). Bei wiederholten Verstößen werden jeweils weitere 5.000 Euro fällig. Im Falle des Impressums ist es insofern wichtig, darauf zu achten, da es in den vergangenen Wochen zu einer richtigen Abmahnwelle gekommen ist, von der rund 10.000 Firmen betroffen waren (Die Kanzlei HWK, Maxhütte-Haidhof, mahnt im Auftrag der Binary Services GmbH, Regenstauf, ab). Um sicher zu gehen, rät Solmecke, zu einem zentralen Impressum auf der Unternehmens-Website zu verlinken und um den Zusatz "Dieses Impressum gilt auch für unsere Facebook-Präsenz, unseren Twitter-Accout und Youtube-Channel" (o.ä.) zu ergänzen.
Quelle: new business
(al) 04.10.2012
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