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Die Bundesnetzagentur und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Hamburg einen gemeinsam entwickelten Leitfaden für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten bei Telekommunikationsanbietern vorgestellt.
„Der Leitfaden soll den Anbietern von Telekommunikationsdiensten eine größere Rechtssicherheit bei der Speicherung von Verkehrsdaten verschaffen. Hierzu wird im Leitfaden klargestellt, welche betrieblichen Speicherfristen für Verkehrsdaten von den Aufsichtsbehörden im Regelfall als angemessen angesehen werden", sagte Jochen Homann (Foto), Präsident der Bundesnetzagentur. Immer wieder käme es zu unterschiedlichen Interpretationen der gesetzlichen Regelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) im Hinblick auf den Speicherumfang wie auch die Speicherdauer von Verkehrsdaten. Das TKG enthalte gesetzliche Vorgaben für die Speicherung von Verkehrsdaten z. B. zur Abrechnung mit den Kunden, zur Abrechnung mit anderen beteiligten Netzbetreibern oder zur Beseitigung von technischen Störungen. Diese Regelungen seien aber zum Teil auslegungsbedürftig.
Der Leitfaden soll hier zu einer datenschutzgerechten und einheitlichen Auslegung des TKG führen. Verkehrsdaten geben Informationen darüber, wer wann mit wem telefoniert hat. Oft sind weitere Informationen enthalten, etwa beim Handy die Standortdaten (Cell-ID) oder die Seriennummer des Handys (IMEI). Der Leitfaden kann unter www.bundesnetzagentur.de kostenlos heruntergeladen werden.
(al) 05.10.2012
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