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EU-Datenschutzreform: Verbraucher- und Datenschützer sehen Recht auf informelle Selbstbestimmung in Gefahr

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnten in der vergangenen Woche eindringlich davor, die Diskussion über die Reformvorschläge der EU-Kommission für ein Absenken des Datenschutzniveaus zu nutzen. Anlässlich der vom Bundesinnenministerium veranstalteten Konferenz „Datenschutz im 21. Jahrhundert" wiesen sie gemeinsam auf die Notwendigkeit einer europäischen Reform im Datenschutz hin.

„Wir brauchen Europa, um Verbrauchern und Wirtschaft endlich die nötige Sicherheit im Datenschutz zu geben", so Gerd Billen (Foto), Vorstand des vzbv.

Nach Ansicht der Verbraucher- und Datenschützer, stellt das Bundesinnenministerium grundlegende Prinzipien des Datenschutzes in Deutschland und Europa in Frage, wie etwa das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt im nicht-öffentlichen Bereich. Das Prinzip besagt, dass personenbezogene Daten per se geschützt sind und nur dann erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, wenn es ein Gesetz erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat. Das Bundesinnenministerium dagegen vertrete die Auffassung, dass das Datenschutzrecht nur noch eine sogenannte risikobehaftete Datenverarbeitung regeln soll.

Dazu Peter Schaar: „Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor 30 Jahren festgestellt, dass es im Zeitalter automatisierter Datenverarbeitung keine belanglosen Daten gibt. Auch die zunächst scheinbar belanglose Datenverarbeitung wie die Erhebung von Lokalisierungsdaten zur Navigation mittels Smartphone kann für den Einzelnen schwerwiegende Folgen haben. Der Staat muss die Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher per Gesetz schützen und darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen."

Die Debatte über eine grundlegend neue Struktur des Datenschutzrechts werde zu einem Zeitpunkt geführt, zu dem auf EU-Ebene bereits einzelne Formulierungen des Reformtextes abgestimmt würden. Dabei sei die Bundesregierung seit mehr als zehn Jahren weder auf Vorschläge zur längst überfälligen umfassenden Modernisierung des Datenschutzrechts eingegangen, noch habe sie ernstzunehmende eigene Impulse gesetzt, kritisieren Billen und Schaar. Die Bundesregierung sei in der Pflicht, die Reform auf EU-Ebene mit konstruktiven Vorschlägen zu unterstützen und sich gemeinsam mit Verbraucher- und Datenschützern für einen starken und modernen Datenschutz auf Basis der anerkannten und in der Praxis etablierten Prinzipien einzusetzen.


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(al) 19.10.2012



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