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Bundestag beschließt GWB-Novelle: Presse-Grosso darf Branchenvereinbarungen abschließen

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP und gegen die Stimmen von SPD, Bündnis 90/Grüne und Die Linke hatte der Deutsche Bundestag am Donnerstag (18.10.2012) die achte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet. Der dadurch neu in § 30 des GWB aufgenommene Absatz 2a erlaubt Verbänden von Verlagen und Pressegroßhandlungen, miteinander zentrale Branchenvereinbarungen über die Preis- und Leistungkonditionen für den Vertrieb von Presseerzeugnissen zu schließen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, der darüber auf seiner übernächsten Sitzung am 23. November verhandeln wird.

Quelle: dnv-online


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(al) 19.10.2012



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