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Tagesschau App – ARD legt Berufung ein

Die ARD und der innerhalb der ARD für die Tagesschau zuständige NDR haben Berufung gegen das Urteil des Kölner Landgerichts zur Tagesschau App eingelegt. Die Frist für die Einreichung beim Oberlandesgericht Köln wäre am Montag (29.10.2012) abgelaufen, so ein NDR-Sprecher.

Das Gericht hatte die Auffassung von acht klagenden Zeitungsverlagen im Kern bestätigt, wonach die Tagesschau App vom 15.06.2011 presseähnlich und, weil nicht sendungsbezogen, nach dem Rundfunkstaatsvertrag unzulässig sei. Das Urteil bezog sich nur auf das Angebot dieses einen Tages. Ein generelles Verbot der Tagesschau App lehnte das Gericht ab.

Unabhängig von der Berufung gegen das Urteil will die ARD weiterhin versuchen, den Streit außergerichtlich beizulegen. Es sei bereits ein konkreter Termin für Gespräche zwischen der ARD und den Verlegern vereinbart worden, erklärte die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel am Donnerstag (25.10.2012) bei den Medientagen München. "Ich bin sehr optimistisch, dass wir uns außergerichtlich einigen werden", so Piel.


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(al) 26.10.2012



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