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Das Landgericht Mannheim hat am Donnerstag (25.10.2012) die einstweilige Verfügung gegen Jörg Kachelmann und seinen Verlag aufgehoben. Claudia D. hatte dem Wettermoderator mit Hilfe eines Gerichtsbeschlusses am 11.10.2012 verbieten lassen, ihren vollen Namen in seinem Buch „Recht und Gerechtigkeit“ zu nennen. Der Heyne Verlag brachte das Buch daraufhin mit abgekürztem Namen auf den Markt.
Kachelmanns Anwalt Prof. Dr. Ralf Höcker dazu: „Herr Kachelmann darf diese Dame nun wieder beim Namen nennen, denn eine Radiomoderatorin, die ihre Persönlichkeitsrechte an die BUNTE und an eine Filmfirma verkauft hat, verliert natürlich jeglichen Anspruch auf Anonymität.“
Die Begründung der Entscheidung steht noch aus. Der Rechtsanwalt Claudia D.‘s hat bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu prüfen.
(al) 26.10.2012
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