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Dem christlichen Berliner Sender „Radio Paradiso“ wurde nach erfolgreicher Klage die Frequenz 98,2 MHz zugeteilt. Der Medienrat der MABB (Medienanstalt Berlin-Brandenburg) erteilte dem Sender eine zunächst auf zwei Jahre befristete Senderlaubnis. Radio Paradiso hatte sich mit einem Programmkonzept beworben, das einen stärkeren christlichen Anteil und eine entsprechende personelle Verstärkung vorsieht. Frühere vom Medienrat kritisierte Defizite im Programm sollten auf diese Weise behoben werden. Mit der Vergabe sieht der Medienrat nunmehr die Chance, den Ansatz eines privaten christlichen Radios in Berlin und Brandenburg zu erhalten und auszubauen, heißt es in einer Mitteilung der Medienanstalt.
Voraussetzung für die Ausstellung der Sendeerlaubnis sei, dass Radio Paradiso den Verzicht auf die für die UKW-Hörfunkfrequenz 106,0 MHz erteilte Sendeerlaubnis erklärt und die Klage gegen die Sendeerlaubnis von JazzRadio zurücknimmt.
Für die durch die Auswahl von Radio Paradiso freiwerdende UKW-Hörfunkfrequenz 106,0 MHz hat der Medienrat Radio B2 ausgewählt, das diese Frequenz derzeit übergangsweise nutzt. Diese Auswahl war zwischen den noch im Verfahren verbliebenen Antragstellern Radio Paloma und Radio B2 zu treffen. Dabei wurde insbesondere der Vielfaltsbeitrag gewürdigt, den Radio B2 durch seine journalistisch geprägte Berichterstattung aus Berlin und Brandenburg erwarten lasse.
(al) 31.10.2012
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