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Die Leistungsschutzfrist für Künstler und Tonträgerhersteller wird sich von 50 auf 70 Jahre verlängern. Das hat das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch beschlossen. Bisher erloschen die Rechte an Aufzeichnungen von Darbietungen ausübender Künstler wie z.B. Musikern 50 Jahre nach ihrer Veröffentlichung. Laut Kulturstaatsminister Bernd Neumann verlängert sich bei Darbietungen, die auf einem Tonträger aufgenommen worden sind, dieser Schutz nun auf 70 Jahre. An den Zusatzeinnahmen der Tonträgerhersteller werden die Künstler über einen Vergütungsanspruch beteiligt.
Der Gesetzentwurf setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 in deutsches Recht um. Er sieht weiterhin vor, dass bei Musikkompositionen mit Text die siebzigjährige Schutzfrist für Komponisten und Textdichter nicht mehr getrennt, sondern einheitlich nach dem Tod des Letztverstorbenen berechnet wird. Für die Schutzdauer von Musikkompositionen mit Text gelten damit in der gesamten EU die gleichen Regeln.
„Mit der Verlängerung der Schutzdauer leisten wir einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung ausübender Künstlerinnen und Künstler im Alter. Künftig stehen ihnen die Einnahmen aus ihrer Arbeit während des gesamten Lebens zur Verfügung. Damit schaffen wir ein Schutzniveau, das ihrer kreativen und künstlerischen Leistung gerecht wird", erklärt Neumann.
Der Bundesverband Musikindustrie begrüßte die zügige Umsetzung der EU-Richtlinie. Dazu Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Musikindustrie: „Die Umsetzung der EU-Richtlinie bezeichnet gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten um das Urheberrecht ein wichtiges Signal für den Schutz der Rechte von Kreativen und ihrer Partner. Die Schutzfristenverlängerung sichert nicht nur die Einkünfte von Musikern im Alter, sondern schafft darüber hinaus für die Musikfirmen Planungssicherheit und Anreize, beispielsweise um weiter in die Digitalisierung von „Archivschätzen" zu investieren. Inwiefern das neue Gesetz seine positiven Wirkungen konkret auch entfalten kann, ist neben noch zu erörternden Detailfragen vor allem auch von den Möglichkeiten zur Durchsetzung der zugestandenen Rechte im digitalen Raum abhängig. Hier sehen wir bekanntlich nach wie vor erhebliche Missstände, denen sich die Justizministerin – anders als der Kulturstaatsminister – leider bislang nicht stellt."
(al) 05.11.2012
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