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Verbraucherschützer mahnen 29 Kinderspielportale ab

Im Zuge eines Marktcheck stellte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf jeder zweiten geprüften Kinderspielseite Probleme mit der Werbung fest. Im Rahmen von Gewinnspielen würden, so die Verbraucherschützer, zudem zu viele Daten von Kindern abgefragt. Im Rahmen des bundesgeförderten Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ untersuchte der vzbv insgesamt 52 Internetauftritte für Kinder. Ergebnis: Werbung und redaktionelle Seiteninhalte wären in vielen Fällen nicht hinreichend getrennt. Ferner würden bei der Teilnahme an Gewinnspielen nicht erforderliche persönliche Daten abgefragt.

„Es ist schon erschreckend, wie hemmungslos manche Anbieter die Unerfahrenheit von Kindern für Geschäfte ausnutzen“, so vzbv-Vorstand Gerd Billen (Foto). Von 29 eingeleiteten Unterlassungsverfahren konnten 17 Verfahren durch außergerichtliche Unterlassungserklärung erledigt werden; die Betreiber änderten ihre Seiten entsprechend. In acht Fällen hat der vzbv Klage erhoben. Inzwischen liegen sieben Urteile vor, von denen ein Urteil rechtskräftig ist. Exemplarisch leitete der vzbv zwei Gerichtsverfahren ein, um klären zu lassen, ob Kinder für die Teilnahme an einem Gewinnspiel zur Angabe von Alter und Adresse verpflichtet werden können.

„Kinder müssen vor unzulässigen Datenabfragen geschützt werden“, fordert Carola Elbrecht vom Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“. Notfalls müssten gesetzliche Regelungen Rechtsklarheit schaffen: „Die Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung wäre ein Schritt in die richtige Richtung.“ Danach dürfen personenbezogene Daten von Kindern unter 13 Jahren nur mit Einwilligung der Eltern erhoben werden.


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(al) 20.11.2012



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