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Im „Puddingstreit“ zwischen ALDI Süd und der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG ist ein neues Urteil ergangen. Diesmal ging es darum, ob die Herstellung des für ALDI Süd produzierten Kinderpuddings „Flecki“ Patente des Dr. Oetker-Puddings „Paula“ verletzt. Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits im März 2012 eine Verletzung des europäischen Designrechts (Gemeinschaftsgeschmacksmuster) und des Wettbewerbsrechts verneint. Nun befand das Gericht, dass weder der Pudding „Flecki“ noch seine Herstellung patentverletzend seien.
„Flecki“ wird von der bayerischen Molkerei Gropper hergestellt. Vertreten wurde die Molkerei von Patentanwalt Dr. Ralf Kotitschke, Kanzlei Wilhelms Kilian & Partner und im Rahmen der Prozessführung von Dr. Wolfgang Götz von der Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte in München. Für den Nahrungsmittelkonzern Dr. Oetker setzten sich Dr. Christof Augenstein (Preu Bohlig) und Patentanwalt Dr. Stefan Taruttis ein.
Die Molkerei Gropper argumentierte in diesem Fall, dass es allein aufgrund der unterschiedlichen Fleckenverteilung beim Pudding “Paula“ und beim Pudding „Flecki“ deutliche Unterschiede beim Abfüllprozess geben müsse und daher eine Patentverletzung von vorne herein nicht vorliegen könne. So werde beispielsweise die Fleckenmasse beim Pudding „Paula“ in mehrfach unterbrochenen Dosiervorgängen zugeführt, während die Flecken beim Produkt „Flecki“ aufgrund der vorhandenen Stege durch eine kontinuierliche Dosierung erzeugt werden. Die Kammer des Düsseldorfer Landgerichts folgte dieser Argumentation.
Gegen das Urteil kann eine Berufung zum OLG Düsseldorf eingelegt werden.
(al) 21.11.2012
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