Aktuelle Ausgabe
Die SAT.1-Sendung „akte 20.10" durfte das unverpixelte Foto einer ehemaligen Inkasso-Anwältin zeigen, die Forderungen in Millionenhöhe aus sogenannten Abofallen-Angeboten im Internet durchsetzte. In einer grundsätzlichen Auseinandersetzung um die Zulässigkeit der Bildberichterstattung gab das Berliner Kammergericht der beklagten Produktionsfirma META productions GmbH und dem TV Sender SAT.1 Recht, so eine Mitteilung der Wirtschaftsrechtskanzlei Noerr LLP, die beide Unternehmen in dem Verfahren vertreten hatte.
In der von dem Fernsehjournalisten Ulrich Meyer moderierten Sendung „akte 20.10" wurde am 15. Juni 2010 über Inkasso-Anwälte berichtet, die für Abofallen-Anbieter Forderungen eintrieben und dabei selbst vor Gericht gerieten. Der Beitrag zeigte u.a. auch das unverpixelte Foto einer Münchener Inkasso-Anwältin. Die Juristin ging gegen die Veröffentlichung ihres Fotos in der „akte 20.10"-Sendung gerichtlich vor, wogegen sich META productions und SAT.1 nun mit Unterstützung von Noerr-Medienrechtler Dr. Martin Diesbach erfolgreich wehrten.
Bereits das Landgericht Berlin wies die Klage in einem Urteil im Dezember 2011 ab. Die im Januar 2012 eingelegte Berufung wies das Kammergericht schließlich ohne mündliche Verhandlung mit einem Beschluss vom 29.10.2012 zurück. Das Landgericht – wie letztlich auch das Kammergericht – bestätigten, dass das öffentliche Interesse an der Berichterstattung über fragwürdige Internet-Abos und an der Tätigkeit der mitwirkenden Inkasso-Anwälte das Persönlichkeitsrecht der Anwältin im konkreten Fall überwiege. Somit ist das Landgerichtsurteil vom Dezember 2011 rechtskräftig und die Bildnisveröffentlichung in der Sendung „akte" war zulässig. Diese Entscheidung ist für „akte" ein wichtiges Zeichen, denn sie unterstützt die Macher des Formats bei der weiteren TV-Berichterstattung über das Millionengeschäft mit unseriösen Internet-Abos.
(al) 23.11.2012
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