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BMW setzt die Eintragung des Buchstaben „M“ als Wortmarke durch

Automobilbauer BMW konnte sich vor dem Bundespatentgericht mit der Eintragung eines Buchstabens als Marke durchsetzen.Das Wortzeichen „M" ist als Marke für „Sportwagen" schutzfähig, entschied der Marken-Beschwerdesenat am 14. November 2012 (AZ: 28W (pat) 518/11).

Den EU-Vorschriften für die behördliche Typgenehmigung von Fahrzeugen liegt eine nach Buchstaben geordnete Klassifikation zugrunde, wonach Pkws und Busse gemeinsam die „Klasse M" bilden. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte den Buchstaben „M" deshalb als beschreibende Angabe gewertet, die von Monopolrechten freizuhalten sei. Es wies die Wortmarkenanmeldung des bayerischen Automobilherstellers mit der Begründung zurück, der Buchstabe „M" könne als Hinweis dienen, dass Sportwagen unter die entsprechende EG-Fahrzeugklasse fallen.

Das Bundespatentgericht hat nun der Beschwerde von BMW stattgegeben und dem Buchstaben „M" die Schutzfähigkeit bescheinigt. Die Richter des unter anderem für Kraftfahrzeuge zuständigen 28. Senats stellen klar, dass der Buchstabe „M" die für die Eintragung als Marke nötige Unterscheidungskraft besitzt, und dass es sich auch nicht um eine beschreibende Angabe handeln kann. Als Hinweis auf die EG-Klassifikation eigne sich nur die Bezeichnung „Klasse M", aber nicht der Buchstabe „M" als solcher. Ohne ergänzende Hinweise könne diesem nämlich keine Bedeutung beigelegt werden, die in sich in einen erkennbaren Sachbezug zu Sportwagen bringen ließe.

„Am Markt spielen die EG-Fahrzeugklassen überhaupt keine Rolle", erläutert der Markenrechtler Oliver Rauscher (Foto) von der Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte, der BMW vor dem Bundespatentgericht vertreten hat. „Die Prüfung der Schutzfähigkeit muss sich aber auch bei Einzelbuchstaben an der Realität ausrichten". Sollte ein Fahrzeughersteller im Geschäftsverkehr tatsächlich auf die Fahrzeugklasse Bezug nehmen wollen, so Rauscher weiter, sei das mit dem Buchstaben „M" gar nicht zu schaffen: „Wer so verstanden werden will, müsste schon konkret von der ‚Klasse M’ sprechen".


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(al) 23.11.2012



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